Im Streit um die «Körperwelten»-Ausstellung in Augsburg will die Stadt notfalls mit Zwangsmaßnahmen gegen die Austellung zweier Plastinate beim Geschlechtsakt vorgehen. Sollten die Veranstalter um den Leichenplastinator Gunther von Hagens den «Liegenden Akt» nicht wie gefordert entfernen, werde man den separaten Ausstellungsraum zusperren, sagte der Kommunalreferent. Zunächst wolle man jedoch eine mögliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg abwarten. Die Stadt Augsburg hatte das Verbot damit begründet, dass die Ausstellung konservierter Körper von zwei toten Menschen beim Sex gegen die Vorschriften des bayerischen Bestattungsgesetzes und den postmortalen Persönlichkeitsschutz verstoße. Den Veranstaltern wurde zunächst mit einem Zwangsgeld von 10 000 Euro gedroht, falls das Exponat doch der Öffentlichkeit gezeigt werden sollte. (su/na)