Das Verbot der Ausstellung eines plastinierten Leichenpaars beim Sex-Akt bleibt für die «Körperwelten»-Schau in Augsburg bestehen. Das Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigte am Freitag in einer Eilentscheidung das Verbot der Stadt, demzufolge das Exponat «Schwebender Akt» in der Ausstellung nicht öffentlich gezeigt werden darf. Bei der öffentlichen Ausstellung des Exponats handele es sich um einen «nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde, die über den Tod hinaus wirke und zur Folge habe, dass auch der Leichnam einer Person nicht wie beliebige Materie behandelt werden könne», begründete das Gericht seine Entscheidung. Die angeblich didaktische Zielsetzung, die beim Geschlechtsakt ablaufenden Vorgänge anatomisch zu verdeutlichen, scheine «nur vorgeschoben zu sein».
Die konservierten Körper zweier toter Menschen beim Sex hatte der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens zum ersten Mal im Mai in Berlin gezeigt. Das Exponat war dort jedoch in einem separaten Raum ausgestellt, zu dem Besucher unter 16 Jahren nur mit Einwilligung von Erziehungsberechtigten Zutritt hatten. In Augsburg wurden die beiden Leichen mit einer goldfarbenen Folie verhüllt. Die «Körperwelten»-Ausstellung gastiert in Augsburg noch bis 13. September. (su/na)